Presse 

Endlich Klarheit für den SV Oberderdingen

Es war ja vor allem in der BNN in den letzten Woche immer wieder viel über die aktuelle Situation in Oberderdingen bzgl. des neu gegründeten Vereins zu lesen.
Nun haben wir beim SVO immerhin Klarheit!
Um in der Chronologie zu bleiben kurz der Verlauf.
Wie hinlänglich bekannt wurde 2019 ein neuer Fußballverein Oberderdingen gegründet. Hier hat der SVO immer Gesprächsbereitschaft für eine Zusammenarbeit unter dem Dach des SVO signalisiert. Leider wurde dies nie vom neuen Verein aufgegriffen. Man wollte/will dort sein eigenes Ding machen.
Themen wie Spielerwechsel oder Pokalspiel sind ausreichend beschrieben. Für den SVO kam der Gipfel der Dreistheit nach dem Pokalspiel. Der neue Verein stellte beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag gegen die Gemeinde Oberderdingen zur Nutzung der Sportanlagen in Oberderdingen oder Flehingen inkl. Kabinen, Dusche, WC usw., obwohl sich diese im Besitz bzw. Eigentum des jeweiligen Ortsvereins befinden. Zu unser aller Entsetzen entschied das Amtsgericht, dass die Gemeinde Oberderdingen dem neuen Verein Zugang zu dem, aus Gerichtssicht, Gemeindeeigentum gewähren muss. Dies war ein Schock für alle SVO-Mitglieder, die in den letzten Jahrzehnten in hunderten von ehrenamtlichen Stunden die komplette Anlage aufgebaut, instandgehalten und saniert haben.
Nicht nur der SVO sondern zahlreiche Vereine in Deutschland haben aus eigenen finanziellen Mitteln und ehrenamtlichen Helferstunden Besitz auf gemeindeiegenen Plätzen gebaut. Diese müssten nach dem Rechtsverständnis des neugegründeten Vereins für die Öffentlichkeit (ohne Entscheidungsgewalt beim Besitzer) zugänglich gemacht werden.
Da auch die Gemeinde sich diesem Rechtsverständnis nicht anschließen konnte, wurde Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht. Hier wurde der SVO als Beteiligter gehört, was allerdings dazu führte, dass sich der SVO aufgrund der Gesetzeslage durch einen Anwalt vertreten lassen musste und somit weitere unnötige Kosten verursacht wurden.
Der SVO fand in der Kanzlei Deubner & Kirchberg aus Karlsruhe mit Dr. Werner Finger einen sehr kompetenten und engagiert Rechtsanwalt. Herr Dr. Finger war nach sehr kurzfristiger Sichtung der Unterlagen, wir hatten nur einen Tag für die Stellungnahme Zeit, sofort überzeugt, dass das erste Urteil und die gestellten Forderungen haltlos waren. Somit entschied der SVO, sich aktiv am Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim zu beteiligen.
Das Ergebnis stimmt uns beim SVO sehr froh. Sämtliche Punkte wurden äußerst klar abgewiesen und das erste Urteil deutlichst revidiert!
Man kann somit nicht einfach einen Verein gründen und sich in ein gemachtes Nest setzen sowie die ehrenamtliche Arbeit von Vereinsmitgleidern von Jahrzehnten einfach untergraben.

Des Weiteren mussten wir in den letzten Wochen die aus unserer Sicht sehr einseitige Berichterstattung der BNN akzeptieren. Nicht nur für die SVO-Mitglieder auch für viele außenstehende Neutrale war die einseitige Berichterstattung nicht verständlich. Der Autor hat in seinen Berichten seltsamerweise die Punkte des neu gegründeten Verein als Wahrheit und Tatsache dargestellt. Punkte des SVO oder der Gemeinde Oberderdingen wurden im Konjunktiv oder zumindest unterschwellig haltlos dargestellt. Ebenso war eine schlechte Recherchearbeit seitens des Autors zu erkennen, der z.B. im Artikel vom 20.08.2020 behauptete, dass eine Stellungnahme des SVO kurz nach der Veröffentlichung wieder von der Homepage genommen wurde. Diese ist aber noch heute auf der Homepage zu finden.

Für den SVO schließt sich mit dem Urteil des VGH ein unschönes Sommermärchen, welches den Verantwortlichen zahlreiche ehrenamtliche Stunden während der Urlaubszeit gekostet hat und sehr nervenaufreibend war.

Die SVO-Vorstandschaft

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